Kfz-Beihilfe bundesweit beantragen – überdie Rechtsanwaltskanzlei Beyer

Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung, um mobil zu bleiben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die sogenannte Kraftfahrzeughilfe (Kfz-Hilfe) ermöglicht Zuschüsse für den Kauf, den behindertengerechten Umbau oder die barrierefreie Ausstattung eines Fahrzeugs.

Pflegekreuz empfiehlt für die Beantragung die Rechtsanwaltskanzlei Beyer. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Antrags-, Prüf- und Widerspruchsverfahren. Zwar ist die anwaltliche Tätigkeit kostenpflichtig, jedoch kann sie durch ihre Spezialisierung viel Zeit sparen, Fehler vermeiden und die Erfolgsaussichtenerhöhen – besonders in komplexen Fällen oder bei unklaren Zuständigkeiten.

Nach erfolgter Bevollmächtigung übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Beyer für Sie den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Kommunikation mit dem zuständigen Rehabilitationsträger. Die Durchführung erfolgt bundesweit, rechtssicher, strukturiert und zuverlässig.

Was ist die Kfz-Hilfe?

Die Kfz-Hilfe ist eine staatliche Leistung für Menschen mit Schwerbehinderung. Sie unterstützt die Anschaffung eines Fahrzeugs, notwendige Umbauten oder barrierefreie Ausstattungen.

Sie benötigen das Fahrzeug, um:

Rechtsgrundlagen: Kfz-Hilfe-Verordnung (HIER LINK EINFÜGEN) und § 83 SGB IX(„Leistungen zur Mobilität“)

Welche Leistungen umfasst die Kfz-Hilfe?

  • einkommensabhängige Zuschüsse
  • möglich auch für Studierende, Auszubildende und Arbeitssuchende
  • bei zwingendem behinderungsbedingtem Bedarf höhere Beträge möglich
  • Gebrauchtfahrzeuge werden gefördert, wenn sie noch mindestens 50 % desNeuwagenwerts besitzen
  • Automatikgetriebe
  • Bremskraftverstärker
  • Lenkhilfen
  • drehbare Sitzsysteme
  • Rampen, Einstieghilfen, Rollstuhlverladesysteme

Wer bezahlt die Kfz-Hilfe und wie stelle ichden Antrag?

Die Kfz-Hilfe muss schriftlich beantragt werden. Zuständig ist der jeweiligeRehabilitationsträger, z. B.:

Wichtig: Wird der Antrag beim falschen Träger eingereicht, muss dieser ihn an die zuständigeStelle weiterleiten.

Warum über die Kanzlei Beyer beantragen?

Auch wenn die Vertretung kostenpflichtig ist, profitieren Sie von schnellerer Bearbeitung, fachlicher Sicherheit und einem deutlich geringeren Aufwand.

Die Rechtsanwaltskanzlei Beyer übernimmt für Sie:

Kfz-Beihilfe zur sozialen Teilhabe

Wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist, kann die Kfz-Hilfe über die Eingliederungshilfe gewährt werden.

Voraussetzungen:

Hier gelten die Einkommens- und Vermögensregeln der Eingliederungshilfe.

Unzulässige Fahrten – detaillierte Übersicht

Damit Sie vollständige Klarheit haben, finden Sie hier eine präzise Liste nicht förderfähiger Fahrten:

  • reine Vergnügungsfahrten
  • spontane Ausflüge
  • Urlaubs- und Wochenendreisen
  • touristische Fahrten
  • Automatikgetriebe
  • Bremskraftverstärker
  • Lenkhilfen
  • drehbare Sitzsysteme
  • Rampen, Einstieghilfen, Rollstuhlverladesysteme
  • Fahrten für Familienmitglieder
  • Nutzung durch Freunde oder Angehörige
  • Fahrten, bei denen die behinderte Person nicht anwesend ist
  • Lieferfahrten
  • Fahrten für Nebenjobs
  • geschäftliche Nutzung durch andere Personen
  • Vermietung oder Verleih
  • medizinisch notwendige Fahrten (Krankenfahrten)
  • Schülerbeförderung
  • Reha- und Therapiefahrten, wenn andere Leistungsträger vorrangig zuständig sind
  • sporadische Freizeitaktivitäten
  • nicht anerkannte Gelegenheitsfahrten
  • Nutzung als Zweit- oder Familienauto
  • Verkauf während der Bindungsfrist
  • Überlassung an andere Personen
  • Anschaffung nicht notwendiger Luxusfahrzeuge

Kurz zusammengefasst

Erlaubt:
Alle Fahrten, die der beruflichen, ausbildungsbezogenen oder sozialen Teilhabe der behinderten Person dienen.

Nicht erlaubt:
Reine Privat-, Freizeit-, Fremd- oder Gewerbefahrten sowie jede zweckwidrige Nutzung.